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Kostenübernahme

Nach Beendigung der probatorischen Sitzungen und bei Feststellung einer Therapienotwendigkeit, wird ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. 


Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Nach einem Therapieabbruch, Therapeutenwechsel oder Wechsel der Krankenkasse ist die Übernahme der Kosten einer erneuten Therapie mit dem Leistungsträger abzuklären.


Psychotherapie bzw. Verhaltenstherapie ist eine beihilfefähige Leistung. Beihilfeberechtigte sollten zusätzlich bei der ergänzenden privaten Versicherung die Antragsformulare anfragen. 


Privatversicherte sollten sich im Voraus über die Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherung zur Beantragung einer Psychotherapie informieren.